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Wie und wann werde ich bezahlt?
Wie funktionierts?
Wie kann ich per E-Mail werben?
Welche Werbemittel stehen zur Verfügung?
Kann ich auch für einzelne Vergleiche werben?
Wie kann ich auf mehreren Webseiten werben?
Wo finde ich den HTML-Code und wie verwende ich ihn?
Auf meiner Webseite sehe ich statt des Werbemittels nur HTML-Code.
Ich kann mit meinem Design Tool nicht den Code der Webseiten einsehen.
Wie kann ich den Link in einem neuem Fenster öffnen?
Wann werden die Statistiken aktualisiert?
Wo und wie kann die e-mail Adresse geändert werden?
Wie gehe ich vor, wenn sich die URL meiner Web Site geändert hat?
Wann wird denn das Geld überwiesen?
Wann werden Anfragen bestätigt?
Muss ich die Einkünfte, die ich bei Quom.de verdiene, versteuern?
Muss ich Umsatzsteuer abführen?
Warum und wo soll ich meine Steuernummer Quom.de bekanntgeben?
Was bedeutet der Hinweis "Steuernachweis liegt nicht vor."?
Wie und wann werde ich bezahlt?Alle bestätigten Einkünfte werden Ihnen gutgeschrieben und ab 50 Euro monatlich, nach einer Sperrfrist von 30 Tagen, ausgezahlt. Am zweiten Montag im Monat rechnen wir Ihre Einkünfte ab.
Ihre Gutschriften erhalten Sie automatisch; Sie müssen keine Auszahlung bei uns anfordern.
Soweit am Ende eines Monats der Auszahlungsbetrag von 50 Euro nicht erreicht wurde, wird Ihr Guthaben auf den Folgemonat übertragen.
Sie haben jederzeit passwortgeschützten Zugriff auf Ihre Benutzerdaten, Statistiken und Guthaben.
Wie funktionierts?1. Registrieren Sie sich kostenlos als Partner von Quom.de.
2. Über die erfolgreiche Anmeldung werden Sie per Email benachrichtigt.
3. Nun platzieren Sie den HTML-Code auf Ihrer Website oder Ihrer E-Mail und verdienen sofort mit.
Wie kann ich per E-Mail werben?Auf der Seite, wo Ihnen der HTML-Code für einen Link angezeigt wird, finden Sie ebenfalls Ihre Partneradresse in Kurzform ". Verwenden Sie diesen HTML-Code.
Es gibt unterschiedlichste Werbeformen per E-Mail. Die häufigste Werbeform per E-Mail ist das Einbinden der Werbung innerhalb Ihres Newsletters. Viele binden auch Werbung am Ende Ihrer jeweiligen Mail (unter dem Mail-Footer / Grußformel) ein.
Wenn über Ihren partnerspezifischen Link dann jemand bei Quom.de eine Anfrage generiert, erhalten Sie eine entsprechende Umsatzprovision.
Spamming, also unerwünschtes Versenden von Werbemails ist allerdings verboten.
Welche Werbemittel stehen zur Verfügung?Es stehen eine Vielzahl von Werbemitteln und Verlinkungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie z.B.:
Textlinks für E-Mail Empfehlungen und Newsletter,
Textlinks für Verzeichnisse, Kataloge oder Portale,
Textlinks für Suchmaschinen,
Banner - in allen Größen,
Deep Links - zur Verlinkung auf Formulare Ihrer Wahl
Kann ich auch für einzelne Vergleiche werben?Ja, Sie können auf jedes beliebige Formular aus unserem Angebot verlinken.
Wie kann ich auf mehreren Web-Seiten werben?Um uns die Möglichkeit einer Kontrolle zu bieten, ist es erforderlich, dass Sie jede Webseite mit der Sie werben möchten, mitteilen müssen. Teilen Sie uns bitte Ihren Partnernamen sowie die zusätzlich verwendeten Internetseiten mit. Diese werden wir dann in unserer Datenbank freischalten lassen.
Wenn Sie eine getrennte Abrechnung für jede Domain bekommen möchten, müssen Sie sich pro Domain einmal registrieren.
Wo finde ich den HTML-Code und wie verwende ich ihn?Unter 'Linkverwaltung'/'Versicherungsvergleiche' werden Ihnen die Werbemittel angezeigt. Wählen Sie ein Werbemittel aus und markieren den Quellcode zu diesem Werbemittel. In einem gesonderten Fenster wird Ihnen nun der HTML-Code für dieses Werbemittel angezeigt. Kopieren Sie den HTML-Code komplett heraus und fügen ihn an der entsprechenden Stelle in den Quelltext auf Ihrer Seite ein.
Wenn ich meine Webseite bearbeite, sehe ich statt des Werbemittels nur HTML-Code.Die Auslieferung der Werbemittel funktioniert nur, wenn Sie online sind. Sobald Sie Ihre Seite ins Web stellen und dort auch aufrufen, werden Ihnen alle Werbemittel korrekt angezeigt. Sollten Sie auch dann nur Code sehen, kontrollieren Sie bitte die richtige Übernahme des Codes.
Ich kann mit meinem Webdesign-Tool nicht den HTML-Code der Webseiten einsehen.Wenn Sie Ihre Webseiten mit einem Programm erstellen, mit dem Sie nicht den HTML-Code einsehen können, gehen Sie wie hier beschrieben vor, um den HTML-Code einzubinden:
Erstellen Sie mit Ihrem Webdesign-Tool einen Platzhalter, indem Sie damit an der Stelle wo Sie das Werbemittel von Quom.de einbinden wollen, beispielsweise 'QUOM' schreiben. Dann speichern Sie die Seite ab und öffnen Sie in einem Text-Editor. Jetzt suchen Sie nach 'QUOM' und ersetzen es durch den kompletten HTML-Code den Quom.de Ihnen zur Verfügung stellt. Nun speichern Sie die Seite wieder ab und öffnen diese als HTML-Datei in Ihrem Webbrowser. Jetzt sollte das Werbemittel korrekt angezeigt werden.
Wie kann ich den Link in einem neuem Fenster öffnen?Sie können den von HTML-Code im Linkaufruf durch target="_blank" erweitern, solange der eigentliche Linkaufruf nicht verändert wird.
Beispiel: <a href="http ://www.1-versicherungsvergleich.de/partner/PARTNERNAME" target="_blank">
Wann werden die Statistiken aktualisiert?Die Aktualisierung von Klicks und Leads erfolgt in Echtzeit.
Wann werden Leads bestätigt?Leads und Sales werden bestätigt, wenn Sie von unseren externen Versicherungsmaklern bearbeitet wurden. In aller Regel bestätigen unsere Versicherungsmakler die Datensätze innerhalb von sieben Tagen. Es kann jedoch zu einer späteren Stornierung bei einem Datensatz kommen, sofern sich dieser Datensatz nachträglich als nicht verwertbar herausstellt.
Muss ich die Einkünfte, die ich bei Quom.de verdiene, versteuern?Einnahmen die Sie bei Quom.de verdienen, müssen Sie genauso wie Ihre Zinserträge oder andere Nebeneinkünfte in der Einkommensteuererklärung
angeben und versteuern. Sie müssen jedoch keinerlei gewerbliche Tätigkeiten beim Finanzamt anmelden, solange Ihr Verdienst bei Quom.de lt. aktueller
Steuerregelung jährlich 1.848,- EUR nicht überschreitet. Die Einnahmen sind ggü. dem Finanzamt anmeldepflichtig, aber bis 1.848,- EUR im Jahr steuerfrei.
Genaueres erfragen Sie bitte ggf. bei Ihrem Steuerberater.
Muss ich Umsatzsteuer abführen?Umsatzsteuerpflichtig sind Ihre Einnahmen, wenn Sie umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind. Ab Gesamt-Einnahmen von mehr als 16.620,- EUR im Jahr,
müssen Sie als sogenannter umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer auch die Umsatzsteuer entsprechend immer an das Finanzamt abführen.
Die Einnahmen sind für Privatpersonen reine Einnahmen. Haben Sie sich bei der Partnerregistrierung als Privatperson registriert,
führen wir die Umsatzsteuer für Sie ab. Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben und dadurch zum Vorsteuerabzug berechtigt sind,
müssen Sie dies bei Ihrer Partnerregistrierung angeben. Ihnen wird dann von Quom.de die Prämie (Netto) zuzüglich
der aktuellen Umsatzsteuer gutgeschrieben. Für die Abführung der von uns erhaltenen Umsatzsteuer beim Finanzamt sind Sie selbst verantwortlich.
Warum und wo soll ich meine Steuernummer Quom.de bekanntgeben?Durch das sogenannte Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz wurde in § 14 UStG ein Absatz 1a eingefügt. Danach hat das leistende Unternehmen in der Rechnung
die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben. Gutschriften durch das Quom.de an die Partner entsprechen lt. UStG Rechnungen der Partner an Quom.de.
Diese Änderung erfordert somit ab 01.07.2002 zwingend die Angabe der Steuernummer, wenn Provisionsauszahlungen zuzüglich Umsatzsteuer erfolgen sollen.
Somit sind Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer verpflichtet, Ihre "Kontaktinformationen" bei Quom.de über den Punkt "Profil" zu ergänzen.
Was bedeutet der Hinweis "Steuernachweis liegt nicht vor."?
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Damit Quom.de die Angaben zur Steuernummer auch schriftlich vorliegen hat, senden Sie uns bitte einen der folgenden Nachweise.
Folgende Steuernachweise gelten als ausreichend:
- das neue USt-Formular UST 1TN (Bestätigung des Finanzamtes)
- Bestätigungsschreiben zur USt-Nr. vom Bundesfinanzministerium
- aktuelles Schreiben des Finanzamtes mit Ausweis der Steuer-Nr.
- aktuelle steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Bestätigungsschreiben des zuständigen Finanzamtes, wonach die Firma dort
gemeldet ist, unter der anzugebenden Steuer-Nr. dort geführt wird und nicht von der USt befreit ist
- Bestätigungsschreiben des Steuerberaters, wonach die Firma beim zuständigen Finanzamt
gemeldet ist, unter der anzugebenden Steuer-Nr. dort geführt wird und nicht von der USt befreit ist
Nicht ausreichend sind demnach derzeit:
- eigenes Schreiben der Firmen (mit und ohne Briefkopf)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
Zur Auszahlung reichen die Online eingestellten Steuerdaten.
Gesendete Steuernachweise werden zyklisch geprüft und im Account aktualisiert.
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